Eine staatlich anerkannte freie Schule in privater Trägerschaft
Neben den öffentlichen Schule gibt es in der Bundesrepublik sogenannte freie (private) Schulen. Sie haben Freiräume für die Verwirklichung besonderer erzieherischer Vorstellungen. Grund dafür ist die demokratische Verfassung unseres Staates, die es den verschiedenen Interessengruppen in der Gesellschaft gestattet, Schulen eigener Prägung einzurichten und zu unterhalten. (Die Realschule St. Ursula wird getragen von der Stiftung St. Ursula Dorsten.)
Eine staatlich anerkannte Ersatzschule
Freie (private) Schulen benötigen für ihre Arbeit die staatliche Anerkennung, die sie bei Nachweis der Gleichwertigkeit erhalten.
Das bedeutet im Vergleich mit öffentlichen Schulen
- gleiche Einrichtungen (Klassen- und Fachräume usw.),
- gleiche wissenschaftliche und pädagogische Ausbildung der Lehrer,
- gleicher Bildungsweg für die Schülerinnen und Schüler,
- gleiche Zeugnisse und Schulabschlüsse.
Sind diese Bedingungen erfüllt, erhält die Schule die Genehmigung als staatliche anerkannte Ersatzschule, weil sie eine notwendige öffentliche Schule “ersetzt“.
Staatlich anerkannte Schulen werden in Nordrhein-Westfalen zu einem großen Teil vom Land finanziell unterstützt.
Deshalb bestehen
- Schulgeldfreiheit
- Lehrmittelfreiheit
- Fahrkostenfreiheit (auch für Schülerinnen und Schüler, die nicht zu unserem Einzugsbereich gehören).
Eine freie Schule mit eigenen Rechten
- das Recht auf freie Gestaltung des Schulbetriebes und damit einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des Unterrichts und der Mitwirkung von Eltern und Schülern in der Schule;
- das Recht der freien Lehrerwahl, d.h. Auswahl der Lehrer im Hinblick auf den besonderen Charakter und Auftrag der freien Schule;
- das Recht der freien Schülerwahl. Um den Auftrag einer christlich ausgerichteten Bildung und Erziehung erfüllen zu können, ist der Schulträger berechtigt, das Zulassungs- und Aufnahmeverfahren selbst zu bestimmen. Vor den eigentlichen Anmeldeterminen bieten wir den Eltern auf Wunsch Beratungsgespräche an, die ihnen Hilfestellung bei der Entscheidung geben sollen, ob ihr Kind an unserer Schule erfolgreich mitarbeiten kann. (Übrigens: Unsere Anmeldetermine liegen immer vor denjenigen der öffentlichen Schulen, um den Eltern die Möglichkeit zu lassen, eine solche Schule für ihr Kind zu wählen, falls an unserer Schule eine Aufnahme nicht möglich sein sollte.)
Eine christliche Schule
Christliche Gruppen - vor allem die Orden - haben seit Jahrhunderten solche Schulen gegründet und getragen: so auch der Orden der Ursulinen. Ihr Ziel ist neben der zeitgemäßen guten Ausbildung der jungen Menschen die Weitergabe des christlichen Glaubens. Deshalb hat der katholische wie evangelische Religionsunterricht an unserer Schule einen besondere Bedeutung. Daneben sind Schulgottesdienste, gemeinsame Freizeiten wichtige Elemente gemeinsamer religiöser und sozialer Erfahrungen in der Schulgemeinde und zielen darüber hinaus auf eine verstärkte individuelle Betreuung der einzelnen Schülerinnen und Schüler ab.