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Die Ursulinen haben zum Erhalt der St. Ursula Schulen in Dorsten eine Trägerstiftung gegründet. Ab dem 01.08.2015 ist die „Stiftung St. Ursula Dorsten“ Träger des Gymnasiums St. Ursula und der Realschule St. Ursula.

Sinn und Zweck der Stiftungsgründung ist der langfristige Erhalt der St. Ursula Schulen in Dorsten im Geiste der  Ordensgründerin, der hl. Angela Merici, unabhängig vom Fortbestand des Konvents der Ursulinen in Dorsten.

Die selbständige „Stiftung St. Ursula Dorsten“ wurde – ausgestattet mit einem Gründungskapital von 400.000,00 € - am 23.01.2015 vom Generalvikariat Münster und am 27.01.2015 von der Bezirksregierung Münster genehmigt. Das Stiftungskapital wurde aus der vorherigen Förderstiftung St. Ursula übertragen.

Der Schulträger muss bei einer staatlich anerkannten Ersatzschule eine Eigenleistung von 15% des Jahresetats erbringen. 7%-Punkte werden davon für die Stellung der Gebäude und 2%-Punkte für die Schulausstattung angerechnet (vgl. Schulgesetz des Landes NRW §106). Die Eigenleistung des Trägers von dann noch 6% des Jahreshaushalts wird vornehmlich auf der Grundlage einer vertraglichenVereinbarung durch das Bistum Münster und die Stadt Dorsten finanziert. Es bleibt immer noch eine erhebliche Lücke für den Träger, die bisher vom Kloster, dem „Verein zum Erhalt der St. Ursula Schulen“ und dem Förderverein geschlossen wurde. Nicht refinanziert werden z.B. die Einrichtung in den Klassenräumen, Hard- und Software für Informations- und Kommunikationstechnologien, Sportgeräte etc.

 

Die Stiftung wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Ihm gehören an:

  • Frau Elisabeth Schulte Huxel
  • Frau Miriam Baumeister

 

Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung sind:

  • Herr Dennis Woltsche
  • Herr Christian Plümpe
  • Herr Patrick Hofmacher
  • Herr Matthias Feller
  • Herr Alfons Dorenkamp
  • Herr Lambert Suwelack

 

Beratende Mitglieder:

  • Herr Tobias Stockhoff
  • Frau Nina Laubenthal
  • Sr. Benedicta

 

Vorstand und Kuratorium haben den Jahresabschluss der Bezirksregierung Münster und dem Generalvikariat Münster als Aufsichtsbehörde vorzulegen.

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